20.12.2023
Wir haben eine neue Inklusionsbeauftragte: Kerstin Hammer.
Die Hauptaufgabe eines Inklusionsbeauftragten ist die Unterstützung des Arbeitgebers bei der Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber schwerbehinderten Mitarbeitern. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Behörden und Ämtern (Integrationsamt, Agentur für Arbeit), Beantragung von Förderungen und Unterstützung des Arbeitgebers bei der Prävention von erworbenen Behinderungen, chronischen Erkrankungen und Arbeitsunfähigkeiten. Außerdem unterstützt er bei der Beantragung von Nachteilsausgleichen.
Der Inklusionsbeauftragte vertritt den Arbeitgeber in der Versammlung der schwerbehinderten Menschen und ist außerdem Teil des betrieblichen Integrationsteams, bestehend aus Inklusionsbeauftragten, Schwerbehindertenvertretung und Betriebsrat.