Möchtest Du in der Pflege in Deutschland arbeiten, aber Deine ausländischen Qualifikationen werden von der Regierung nicht vollständig anerkannt? Wir bieten die Möglichkeit, an einem Anerkennungspraktikum teilzunehmen, das sich auf die von der zuständigen Behörde festgelegten Hauptmerkmale zur Erlangung der entsprechenden Berufsbezeichnung konzentriert.
Zudem unterstützen wir pflegerische Kollegen (m/w/d) aus der EU und aus Nicht-EU-Ländern auf den Weg nach Deutschland. Dies gilt sowohl für Personen, die ihre Ausbildung im Ausland bereits abgeschlossen haben, oder die eine Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten.
Hier sind nun folgend einige wichtige Informationen, damit der Weg nach Deutschland einfacher wird.
Um den Beruf der Pflegefachfrau/des Pflegefachmanns in Deutschland uneingeschränkt ausüben zu können, muss man eine staatliche Zulassung besitzen. Diese Lizenz berechtigt zum Führen der Berufsbezeichnungen „Pflegefachfrau“ oder „Pflegefachmann“ und zur Ausübung des Berufs.
Für die Anerkennung dieser Erlaubnis ist eine Bestätigung erforderlich, aus der hervorgeht, dass die Ausbildung und das Fachwissen des Antragstellers dem einer deutschen Pflegefachkraft gleichwertig sind.
Derzeit werden ausländische Abschlüsse von Pflegefachkräften nicht automatisch anerkannt. Daher muss die zuständige Anerkennungsbehörde im Einzelfall prüfen, ob die ausländische Ausbildung der deutschen gleichwertig ist.
In unserer Klinik ist es möglich, durch ein Anerkennungspraktikum den ausländischen Berufsabschluss anerkennen zu lassen. Wir bieten derzeit keine Kenntnisprüfung an.
Anerkennungspraktika‘s sind bei uns für folgende Berufsgruppen möglich:
Derzeit bieten wir kein Anerkennungspraktikum für Anästhesietechnische Assistenten (m/w/d) und Hebammen (m/w/d) an.
Um ein Anerkennungspraktika in Deutschland zu absolvieren, muss ein Antrag beim Hessischen Landesamt für Gesundheit und Pflege gestellt werden.
Nähere Informationen, benötigte Unterlagen und eine Ablaufbeschreibung findest Du hier.
Um ein Anerkennungspraktikum zu absolvieren und eine Aufenthaltserlaubnis (wenn nicht EU) zu erhalten, benötigst Du mindestens B1. Nach erfolgreichem Anerkennungspraktikum kann Dein Diplom ausgestellt werden. Dazu wird dann das Sprachzertifikat B2 benötigt.
EU: Bewerber (m/w/d), welche aus Staaten der Europäischen Union (EU) kommen, benötigen keine zusätzliche Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Nicht EU: Bewerber (m/w/d), welche aus Nicht-Staaten der Europäischen Union (EU) kommen, benötigen eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis.
Die Sozialversicherung in Deutschland setzt sich aus nachfolgenden fünf Zweigen zusammen. Monatlich werden ca. 28 % Deines Bruttogehalts für Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Die Beiträge werden direkt von Deinem Gehalt einbehalten und weitergegeben.
Bei längerem Ausfall durch eine Krankheit, bekommst Du das notwendige Krankengeld. Außerdem finanziert diese Versicherung Maßnahmen zur Früherkennung und Vermeidung von Krankheiten.
Bei Unfällen, unerwartenden Krankheiten, psychischen Beeinträchtigungen oder einem hohen Alter, welches Dich pflegebedürftig einschränkt, wird u. a. ein Pflegegeld ausgezahlt.
Sobald Du das Rentenalter erreichst und nicht mehr arbeitest, bekommst Du durch die deutsche Rentenversicherung eine monatliche Rente.
Dies ist eine finanzielle Unterstützung für Personen die arbeitslos sind. Außerdem sorgt die Arbeitslosenversicherung für die Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen.
Diese Versicherung schützt Dich als Arbeitnehmer vor den wirtschaftlichen Folgen von Arbeits- und Wegunfällen sowie Berufskrankheiten.
Für das Anmelden des Wohnsitzes sind die jeweiligen Stadt- oder Gemeindeämter, in denen sich der neue Wohnsitz befindet, zuständig. Das Anmelden erfolgt persönlich. Hierfür benötigst Du einen Meldeschein (vorgefertigtes Formular der Ämter), eine Wohnungsgeberbestätigung, Aufenthaltstitel, Personalausweis, Reisepass und gegebenenfalls Heiratsurkunde.
Wenn Du Deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmeldest, bekommst Du wenige Zeit später per Post automatisch eine Steueridentifikationsnummer zugesendet. Diese benötigt Dein Arbeitgeber und Deine Bank zur Eröffnung eines Bankkontos.
Weitere Informationen findest Du auf der Website des Bundeszentralamts für Steuern.
Wenn Du in Deutschland lebst und arbeitest, benötigst Du ein deutsches Bankkonto, damit wir Dir Dein Gehalt auszahlen können. Barauszahlungen sind nicht möglich. Du kannst ein Bankkonto bei einer beliebigen Bank eröffnen.
Nachdem Du Deinen Wohnsitz beim Einwohnermeldeamt angemeldet hast, kannst Du bei einer Bank Deiner Wahl ein Bankkonto eröffnen. Dies ist notwendig, wenn Du noch kein deutsches Bankkonto hast.
Unseren „Neuen“ ohne regionalen Wohnsitz stehen Appartementhäuser zur Verfügung. Die Zimmer sind freundlich eingerichtet und komplett möbliert. Ein Bad mit WC und Dusche sowie eine funktionell ausgestattete Küche wird von jeweils zwei Bewohnern geteilt. Je nach Verfügbarkeit kann hier ein Zimmer kostengünstig für eine befristete Zeit angemietet werden.
Hast Du Berufserfahrung im Gesundheitswesen wie Krankenpflege, Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflegeassistenz oder eine verwandte Berufsbezeichnung? Wir suchen Menschen mit Einfühlungsvermögen und Organisationstalent, die unser Team bei der bestmöglichen Versorgung unserer Patienten unterstützen wollen. Wenn Du Interesse hast, dann kannst Du Dich gleich hier direkt und ganz unkompliziert bewerben.